Suche
Suche Menü

Rat beschließt Mindeststandards für die Unterbringung Geflüchteter

Auszug aus dem PDF

Alle Presse-Informationen auch tagesaktuell unter www.stadt-koeln.de/presse
Presse-Information

Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Laurenzplatz 4, 50667 Köln E-Mail: presseamt@stadt-koeln.de
Telefax +49 (0) 221 / 221-26486
Redaktionsbüro +49 (0) 221 / 221-26456
Gregor Timmer (gt) 221-26487 Pressesprecher
Inge Schürmann (is) 221-26489 stv. Pressesprecherin
Lars Hering (lh) 221-22144
Jürgen Müllenberg (jm) 221-26488
Nicole Trum (nit) 221-26785
Simone Winkelhog (sw) 221-25942
Sabine Wotzlaw (wot) 221-25399

12.07.2017 – 1034
Rat beschließt Mindeststandards für die Unterbringung Geflüchteter
Verbesserungen bei Betreuung, Koordination und medizinischer Versorgung

In enger Abstimmung mit den freien Trägern der Wohlfahrtspflege, dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen sowie Vertretern von Willkommensinitiativen hat die Verwaltung in den vergangenen Monaten Mindeststandards für die Unterbringung Geflüchteter erarbeitet. Über die daraus entstandene Beschlussvorlage hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am gestrigen Dienstag, 11. Juli 2017, entschieden. Die Mindeststandards sehen im Einzelnen folgende Verbesserungen vor:

  1. Für alle errichteten Leichtbauhallen und alle Standorte, die mit abgetrennten Schlafkojen ausgestattet und mit Gemeinschaftsverpflegung versorgt werden, wird der personelle Betreuungsschlüssel für die Sozialarbeiter auf 1:60 festgelegt. Namentlich gilt dieser neue Schlüssel für die Einrichtungen Luzerner Weg, Hardtgenbuscher Kirchweg und Butzweiler Hof sowie für die Unterkünfte Friedrich-Naumann-Straße, Matthias-Brüggen-Straße, Robert-Perthel-Straße und Ostlandstraße. An allen weiteren Standorten wird die Stadt Köln an dem bestehenden Betreuungsschlüssel von 1:80 festhalten. Hieraus resultieren Mehraufwendungen in Höhe von 640.000 Euro pro Jahr.
  2.  Um die Arbeit zwischen Haupt- und Ehrenamt in diesen Einrichtungen besser ab-zustimmen, finanziert die Stadt Köln bei den Trägern in den folgenden fünf Einrichtungen jeweils eine halbe Personalstelle zusätzlich: Hardtgenbuscher Kirchweg, Luzerner Weg, Butzweiler Hof, Herkulesstraße und Ringstraße. In Summe sind dies 5 x 0,5 = 2,5 Stellen. Jeweils eine viertel Stelle zusätzlich finanziert die Stadt Köln in folgenden Einrichtungen: Matthias-Brüggen-Straße, An den Gelenkbogen-hallen, Friedrich-Naumann-Straße, Eygelshovener Straße und Wilhelm-Schreiber-Straße sowie an den zusammengefassten Standorten Hermann-Heinrich-Gossen-Straße und Max-Planck-Straße. In Summe sind dies 6 x 0,25 = 1,5 Stellen. Hie-raus ergeben sich Mehraufwendungen in Höhe von 297.600 Euro pro Jahr.
  3.  Darüber hinaus wird das Ehrenamt auf Bezirksebene fortan durch zusätzliches Personal – jeweils eine halbe Stelle – in jedem Bürgeramt unterstützt. Insgesamt wird hier um 4,5 Stellen (9 x 0,5 Stellen) aufgestockt. Bei freien Trägern und privaten, gemeinnützigen Vereinigungen werden 4,5 Stellen (9 x 0,5 Stellen) finanziert, um die standortübergreifende Betreuung und Steuerung des Ehrenamts zu stärken. Hierfür stehen jährlich 334.800 Euro zur Verfügung.
  4.  Für Aufbau und Pflege des digitalen Informationsportals des Netzwerks „Willkommenskultur Köln“ stellt die Stadt Köln finanzielle Mittel in Höhe von 11.300 Euro pro Jahr zur Verfügung.
  5. Ehrenamtliche Initiativen erhalten auf Antrag abrufbare Zuschüsse zur Unterstützung ihrer administrativen Tätigkeiten mittels geringfügig Beschäftigter im Umfang von zehn Wochenstunden pro Initiative. Hierfür werden vorerst 57.100 Euro jähr-lich im Haushalt eingestellt.
  6. Die medizinische Versorgung in den Einrichtungen, insbesondere in den Notunterkünften, wird verbessert. Die Stadt Köln richtet hierfür eine Koordinierungsstelle für alle bisher in den Notunterkünften beschäftigten, medizinischen Fachkräfte ein. Darüber hinaus werden zwei weitere Stellen für Gesundheits- und Krankenpflege-kräfte zugesetzt, die auch über die Notunterkünfte hinaus bei besonderem Bedarf, etwa bei akuten Erkrankungen oder Impfaktionen in den Regelwohnheimen und Beherbergungsbetrieben, eingesetzt werden. Die Anbindung der drei Vollzeitstellen erfolgt vorerst befristet für zwei Jahre beim Deutschen Roten Kreuz. Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 159.000 Euro.
    Alle Maßnahmen werden in der zweiten Jahreshälfte 2018 ausgewertet, die Ergebnisse teilt die Verwaltung allen an der Vorlage beteiligten Fachausschüssen mit. Insgesamt entstehen für die Umsetzung der Mindeststandards Mehraufwendungen in Höhe von 1.861.400 Euro pro Jahr.

Weitere Details zum Beschluss Mindeststandards gibt es unter der Vorlagen-Nummer 0544/2017/1 im Ratsinformationssystem unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=68482&voselect=16711
Zurzeit leben knapp 11.500 Geflüchtete in städtischen Einrichtungen. Für die Stadt Köln besteht eine gesetzliche Verpflichtung, die Menschen unterzubringen und sie zu versorgen, um eine andernfalls drohende Obdachlosigkeit zu vermeiden.